BERATUNGSZEITEN:

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Senkung Energiekosten Niedrigenergiehaus Passivhaus Erneuerbare Energien ausbauen
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Energieagentur Südostbayern GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung, erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Energieagentur Südostbayern GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Energieagentur Südostbayern GmbH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des Vertrages in Textform hinausgehen, sind unwirksam.
Von der Vertragspartei und von Dritten in Textform oder mündlich erteilte Informationen, Daten oder Unterlagen werden nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Energieagentur Südostbayern GmbH kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und wird durch die Bestätigung des Leistungsgebers in Textform rechtsverbindlich. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung aber längstens bis einen Monat vor der Veranstaltung für den Anmelder bindend.
Werden Rechnungen auf Wunsch der Vertragspartner an einen Dritten adressiert, so wird das bestehende Vertragsverhältnis dadurch nicht berührt.

3. Leistungsumfang
Der Umfang der von der Energieagentur Südostbayern GmbH im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung notwendig ist, ist die Energieagentur Südostbayern GmbH berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.

4. Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartei hat die Beratungsleistungen der Energieagentur Südostbayern GmbH durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Sie wird der Energieagentur Südostbayern GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere die erforderlichen Unterlagen und Informationen daher rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Energieagentur Südostbayern GmbH unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten, das Berichtswesen oder den Planungsaufgaben von Belang sind oder auch nur sein könnten.

5. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

6. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter
Ist die Energieagentur Südostbayern GmbH, Maximilianstraße 33, 83278 Traunstein.

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Energieagentur Südostbayern GmbH sind innerhalb von 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung der Gebühren etc. ist Voraussetzung für die Zulassung der Vertragspartei zu einer Veranstaltung der Energieagentur Südostbayern GmbH. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Energieagentur Südostbayern GmbH über den Betrag verfügen kann. Der Vertragspartner der Energieagentur Südostbayern GmbH ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Verbraucherstreitschlichtung
Die Energieagentur Südostbayern GmbH ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver braucherstreitschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

9. Haftung und Verjährung
Die Energieagentur Südostbayern GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Die Energieagentur Südostbayern GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung (wesentliche Vertragspflichten) ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der Energieagentur Südostbayern GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall verjähren die Ansprüche der Vertragspartner gegen die Energieagentur Südostbayern GmbH, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, in einem Kalenderjahr nach Erbringung der Leistung bzw. nach Ende der Veranstaltung und Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist seitens der Energieagentur Südostbayern GmbH.

10. Rücktritt/Stornierung/Änderungen
Die Energieagentur Südostbayern GmbH kann vom Vertrag einseitig zurücktreten, wenn Angaben des Vertragspartners falsch waren, Zulassungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr bestehen oder wenn das in Ziffer 8 niedergelegte Zahlungsziel mehr als 7 Kalendertage überschritten ist. Dabei entstehen für den Vertragspartner der Energieagentur Südostbayern GmbH Folgekosten, die dem jeweils abgeschlossenen Vertrag im Einzelnen zu entnehmen sind. Die Energieagentur Südostbayern GmbH behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen, insbesondere wenn die jeweils von der Energieagentur Südostbayern GmbH bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der vorgesehene Referent kurzfristig nicht verfügbar ist ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Die Energieagentur Südostbayern GmbH behält sich weiter das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder zu ändern oder den Referenten zu wechseln. Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung werden, es sei denn es liegt höhere Gewalt vor, die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet oder nach Wahl der Energieagentur Südostbayern GmbH eine Gutschrift ausgestellt, die für die Teilnahme an einer anderen Veranstaltung der Energieagentur Südostbayern GmbH eingelöst werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Energieagentur Südostbayern GmbH.

11. Urheberrechte
Die veranstaltungsbezogenen Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der jeweiligen Referentinnen/Referenten vervielfältigt, verbreitet oder gewerblich genutzt werden; es sei denn, das Urheberrecht erlaubt dies ausdrücklich. Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung der Energieagentur Südostbayern GmbH bzw. des jeweiligen Urhebers eingeholt werden. Fotografien sind unter Berücksichtigung Rechter Dritter in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet.

12. Geheimhaltung / Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
Die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten der Vertragspartei werden im Rahmen der Datenschutzgesetze verarbeitet. Die Vertragspartei erteilt der Energieagentur Südostbayern GmbH hierzu ausdrücklich ihr Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an nicht mit der zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Dritte ist ausgeschlossen.
Teilnehmende einer Veranstaltung können ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und / oder Verwendung ihrer Daten einwilligen. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

13. Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht hierauf. Die Schriftform ist auch gewährt, wenn die Übermittlung durch Fax-Schreiben oder E-Mail erfolgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Traunstein. Für die Rechtsbeziehung aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die den gewünschten Regelungsinhalt der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.


Traunstein, im November 2021

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Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Energieagentur Südostbayern GmbH
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