Sie soll einen Weg aufzeigen, wie die bisherige fossil basierte Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gelingen kann. Die zentrale Fragestellung der Wärmeplanung ist: "Mit welcher Wärmeversorgungsart (Wärmenetz, dezentrale Versorgung, Wasserstoffnetz) werden die einzelnen Teilgebiete einer Kommune in Zukunft voraussichtlich versorgt?".
Dafür ist am 01.01.2024 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. In Bayern wurde am 02.01.2025 die „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften" angepasst. Diese enthält nun Informationen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung:
Die Kommunale Wärmeplanung sorgt somit bei den Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen ihrer künftigen Wärmeversorgung.