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Maschinenring

Ein wichtiger Schritt für die Energiewende

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene. Sie ist ein strategischer Prozess, der von den Kommunen durchgeführt wird, um die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist es, die Wärmeversorgung umweltfreundlicher, effizienter und sozial verträglicher zu gestalten.

Sie soll einen Weg aufzeigen, wie die bisherige fossil basierte Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gelingen kann. Die zentrale Fragestellung der Wärmeplanung ist: "Mit welcher Wärmeversorgungsart (Wärmenetz, dezentrale Versorgung, Wasserstoffnetz) werden die einzelnen Teilgebiete einer Kommune in Zukunft voraussichtlich versorgt?".

Dafür ist am 01.01.2024 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. In Bayern wurde am 02.01.2025 die „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften" angepasst. Diese enthält nun Informationen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern.

Ziele und Prozesse

Ziele der kommunalen Wärmeplanung:
  • Dekarbonisierung der Wärmeversorgung: Der Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energiequellen soll vorangetrieben werden, um die CO₂-Emissionen zu senken.
  • Effizienzsteigerung: Durch die Identifikation von Schwachstellen im Wärmeversorgungssystem sollen energieeffiziente Lösungen entwickelt werden.
  • Bürgerbeteiligung und Akzeptanz: Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse sorgt für eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen.
  • Integration verschiedener Wärmequellen: Neben der Nutzung von Solarthermie oder Geothermie wird auch die Potentialnutzung von Abwärme aus Industrieprozessen und Fernwärmenetzen untersucht.
  • Zukunftssicherheit: Eine langfristige Planung, die technologische Entwicklungen und zukünftige gesetzliche Anforderungen berücksichtigt, sorgt für eine nachhaltige Energiezukunft.

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung:

  • Bestandsaufnahme:
    Zu Beginn wird der aktuelle Stand der Wärmeversorgung analysiert. Welche Energiequellen werden genutzt? Wie effizient sind die bestehenden Systeme? Welche potenziellen erneuerbaren Wärmequellen gibt es?
  • Zieldefinition und Szenarienentwicklung:
    Auf Basis der Bestandsaufnahme werden Ziele und Szenarien entwickelt. Dabei wird unter anderem der Weg zur CO₂-Neutralität sowie die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen berücksichtigt.
  • Umsetzung und Finanzierung:
    Nach der Planung folgt die Umsetzung. Dabei spielen auch Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Energiewirtschaft und der Bevölkerung erforderlich.
  • Monitoring und Anpassung:
    Die Wärmeplanung ist ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und an neue Gegebenheiten angepasst werden muss.

Gesetzliche Anforderungen

Bevor die Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch gelten, soll zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Das GEG und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sind miteinander verzahnt, um bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das WPG richtet sich an die Länder, die die Aufgaben an die Kommunen delegieren werden.

Die Kommunale Wärmeplanung sorgt somit bei den Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen ihrer künftigen Wärmeversorgung.

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