nicht leitungsgebundene Energieträger
Die Antragsstellung für die Härtefallhilfen von Privathaushalte, die mit bspw. Heizöl, Pellets, Holz, Flüssiggas o.ä. heizen und zwischen 01.01. & 01.12.2022 kaufen mussten, ist ab Montag, den 15. Mai über die Seiten des Staatsministeriums für Familie, Arbiet & Soziales online möglich.
Weitere Infos und dann auch der Online-Antrag unter www.stmas.bayern.de